Wenn du deinen letzten Stromanbieterwechsel vor ein paar Jahren gemacht hast, kennst du wahrscheinlich noch die alte Regel: Kündigung, Wartezeit, dann irgendwann in vier bis sechs Wochen der Wechsel. Das hat sich für Strom grundlegend geändert – seit Juni 2025 gilt eine neue EU-Regel, die den technischen Wechselvorgang auf 24 Stunden verkürzt. Gleichzeitig ist ein neuer Fachbegriff wichtig geworden, der auf keiner alten Stromrechnung stand: die MaLo-ID. Hier erkläre ich, was beides für dich bedeutet.
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel: Was ist neu?
Seit dem 6. Juni 2025 wird der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels innerhalb von 24 Stunden vollzogen – und das an jedem Werktag, nicht nur zu bestimmten Stichtagen wie früher. Rechtsgrundlage ist §20a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), mit dem die EU-Richtlinie 2019/944 in deutsches Recht umgesetzt wurde. Die Bundesnetzagentur hat die konkrete Festlegung dazu mit Beschluss vom 21. März 2024 erlassen.
Wichtig zu verstehen: Diese 24 Stunden betreffen den technischen Wechsel zwischen den Netzbetreibern – also den Moment, in dem dein Zähler beim neuen Anbieter aktiv wird. Das ist etwas anderes als die Zeit, die du insgesamt für die Vorbereitung brauchst (Tarifvergleich, Vertragsabschluss) oder als deine vertragliche Kündigungsfrist beim alten Anbieter. Beide bleiben von der neuen Regel unberührt.
Was ist die MaLo-ID?
Die MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer) ist eine bundesweit eindeutige Kennung für deinen Stromanschluss. Sie hat im Zuge der Umstellung die frühere Zählernummer als vorrangige Identifikationsnummer für den Anbieterwechsel abgelöst. Die Zählernummer existiert zwar weiterhin und steht meist auch auf der Rechnung, aber für den eigentlichen Wechselprozess zwischen den Marktpartnern ist inzwischen die MaLo-ID entscheidend.
Für dich als Kunde ändert sich dadurch praktisch wenig: Die MaLo-ID steht auf deiner aktuellen Stromrechnung, meist im Bereich der Zählpunktdaten. Bei BerosCheck musst du danach ohnehin nicht selbst suchen – ein Foto deiner Rechnung per WhatsApp genügt, ich entnehme daraus alle relevanten Daten für den Vergleich und den Wechsel.
Strom vs. Gas: Ein wichtiger Unterschied
Die 24-Stunden-Regel gilt bislang ausschließlich für Strom. Für Gas ist im Rahmen der technischen Umstellung „GeLi Gas 2.0" zum 1. April 2026 ebenfalls ein neues Datenformat eingeführt worden, das eine vergleichbare Beschleunigung vorbereiten soll. Eine verbindliche 24-Stunden-Frist für den Gaswechsel gilt jedoch – Stand Sommer 2026 – noch nicht flächendeckend. Für Gas solltest du daher weiterhin mit dem bisherigen Zeitrahmen von etwa drei bis sechs Wochen rechnen.
| Energieträger | Technischer Wechsel | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Strom | 24 Stunden (seit 06.06.2025) | §20a EnWG |
| Gas | ca. 3–6 Wochen (unverändert) | GeLi Gas (Formatwechsel 04/2026) |
Ändert sich für dich als Kunde etwas beim Ablauf?
Kaum. Die 24-Stunden-Regel läuft im Hintergrund zwischen den Netzbetreibern und Lieferanten ab – du musst dafür nichts anders machen als bisher. Was sich für dich in der Praxis ändert: Der Zeitraum von der Vertragsunterschrift bis zur tatsächlichen Belieferung durch den neuen Anbieter kann sich deutlich verkürzen, weil der technische Flaschenhals wegfällt. Trotzdem gilt weiterhin:
- Läuft dein aktueller Vertrag noch, gilt die dort vereinbarte Kündigungsfrist unverändert weiter.
- Halte deinen Jahresverbrauch und die letzte Rechnung bereit – daraus entnehme ich alles Weitere, inklusive MaLo-ID.
- Die gesetzliche Grundversorgungspflicht bleibt bestehen, ein Blackout beim Wechsel ist ausgeschlossen.
Warum ich dir das erzähle
Viele Ratgeberseiten im Netz sind noch nicht aktualisiert und nennen für den Stromwechsel weiterhin pauschal vier bis sechs Wochen – das ist für den technischen Vorgang seit Juni 2025 schlicht überholt. Wenn du bei mir anfragst, bekommst du den aktuellen Stand, nicht die Zahl von vor drei Jahren. Am Ende ändert das nichts an meinem Ablauf: Du schickst mir deine Rechnung, ich vergleiche, du bestätigst – den Rest, inklusive aller technischen Details wie der MaLo-ID, übernehme ich.
Quellen: Bundesnetzagentur (Beschluss zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel, 21.03.2024), §20a EnWG, EU-Richtlinie 2019/944.