Eine der häufigsten Fragen, die ich per WhatsApp bekomme, lautet: "Ich bin Mieter – darf ich überhaupt den Stromanbieter wechseln?" Die Antwort ist eindeutig: Ja. Vollständig, uneingeschränkt und ohne Einwilligung des Vermieters. Dieser Artikel räumt mit Missverständnissen auf und zeigt, wie ein Wechsel als Mieter in Stuttgart konkret abläuft.
Das Recht auf freie Anbieterwahl gilt für alle
In Deutschland ist der Strommarkt seit 1998 liberalisiert. Das bedeutet: Jeder Verbraucher – egal ob Eigentümer oder Mieter – hat das gesetzliche Recht, seinen Stromanbieter frei zu wählen. Dieses Recht kann auch im Mietvertrag nicht eingeschränkt werden. Eine Klausel, die dir vorschreibt, bei einem bestimmten Anbieter zu bleiben, wäre rechtlich unwirksam.
Die einzige Ausnahme: Direktvermarktung / Mieterstrom
Es gibt ein Szenario, in dem es komplizierter wird: Mieterstrom-Modelle. Bei diesen Modellen erzeugt der Vermieter Strom (z.B. über eine Solaranlage auf dem Dach) und verkauft ihn direkt an die Mieter. Wenn du einem solchen Modell zugestimmt hast (z.B. im Mietvertrag oder als separate Vereinbarung), gelten andere Regeln. Aber: Auch hier hast du Kündigungsrechte, und der Mieterstromanbieter muss wettbewerbsfähige Preise anbieten.
Hast du Fragen dazu? Einfach kurz per WhatsApp – ich erkläre dir in 5 Minuten, was bei dir gilt.
Was brauche ich als Mieter für den Stromwechsel?
- Deine aktuelle Jahresabrechnung oder Rechnung: Daraus entnehme ich Jahresverbrauch, Arbeitspreis und Zählernummer
- Deine Postleitzahl: Für den regionalen Tarifvergleich (in Stuttgart: 70173–70619)
- Deine Kontaktdaten: Für die Anmeldung beim neuen Anbieter
Mehr brauchst du nicht. Keine Unterschrift des Vermieters, keine Erlaubnis, kein Gespräch mit dem Hausmeister.
Was passiert mit dem Strom während des Wechsels?
Gar nichts. Der Strom fließt ununterbrochen weiter. Das liegt daran, dass Netzbetreiber und Lieferant getrennte Unternehmen sind. In Stuttgart ist der Netzbetreiber Netze BW – der bleibt für die physische Versorgung zuständig, egal bei welchem Anbieter du deinen Strom kaufst. Der Wechsel läuft im Hintergrund ab, in 4–6 Wochen, ohne dass du etwas merkst.
Muss ich selbst beim alten Anbieter kündigen?
Normalerweise nicht. Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung beim alten – das ist gesetzlich geregelt und gilt für alle Standardverträge. In bestimmten Fällen (z.B. bei laufender Mindestlaufzeit mit speziellen Bedingungen) informiere ich dich vorher, wie vorzugehen ist. Überraschungen gibt es bei mir nicht.
Typische Erfahrungen von Mietern in Stuttgart
"Ich hab mich nie getraut zu wechseln, weil ich dachte ich muss den Vermieter fragen. Berat hat mir erklärt, dass das Unsinn ist – und danach war der Wechsel in zwei Tagen durch." — Sophie W., Stuttgart-Mitte, Mieterin
"Wir wohnen zu dritt in einer Wohnung. Berat hat den Tarif in 20 Minuten gecheckt – wir sparen jetzt 240 Euro im Jahr. Und der Vermieter hat davon gar nichts mitbekommen." — Jonas K., Stuttgart-Vaihingen
Was ist mit dem Strom im Treppenhaus / Keller?
Der Allgemeinstrom (Treppenhaus, Tiefgarage, Aufzug) liegt in der Verantwortung des Vermieters oder der Hausverwaltung – nicht des einzelnen Mieters. Wenn du eine Hausverwaltung kennst oder selbst verwaltest, empfehle ich unsere Hausverwaltungs-Seite. Dort zeige ich, wie auch der Allgemeinstrom günstig optimiert werden kann.
Fazit: Als Mieter wechseln ist einfach – und lohnt sich
Als Mieter in Stuttgart hast du dieselben Rechte wie Eigentümer. Du kannst jederzeit wechseln, ohne Erlaubnis, ohne Papierkram, ohne Aufwand. Bei 3.500 kWh Jahresverbrauch und einem Wechsel von 30 ct auf 22 ct/kWh sparst du 280 Euro pro Jahr – jedes Jahr, solange du im gleichen Tarif bleibst. Lass mich das prüfen – kostenlos, per WhatsApp, in unter 30 Minuten.

