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Allgemeinstrom im Mehrfamilienhaus wechseln (Stuttgart 2026)
Hausverwaltung Allgemeinstrom

Allgemeinstrom im Mehrfamilienhaus wechseln (Stuttgart 2026)

Mikail Berat Ertekin · · Stuttgart & Region

Der Strom für Treppenhaus, Tiefgarage, Aufzug und Außenbeleuchtung – im Verwalterjargon „Allgemeinstrom" – ist einer der größten Posten im Hausgeld. Und gleichzeitig einer, bei dem Hausverwaltungen oft jahrelang nichts ändern. Dabei lässt sich der Allgemeinstrom für Mehrfamilienhäuser in Stuttgart in den meisten Fällen sofort um 200–800 € pro Jahr und Liegenschaft optimieren.

Schnellantwort: Allgemeinstrom ist freier Markt – jeder Verwalter darf den Anbieter wechseln. Du brauchst keine Eigentümer-Vollmacht. Ein 50-Wohneinheiten-Haus spart typisch 300-1.200 € pro Jahr. Aufwand: 15 Minuten Vorbereitung plus 4-6 Wochen Wartezeit auf den Wechsel.

Was zählt überhaupt zum Allgemeinstrom?

Allgemeinstrom (juristisch: „Strom für gemeinschaftliche Anlagen") umfasst alles, was nicht in einer einzelnen Wohnung verbraucht wird:

Wie hoch ist der typische Allgemeinstrom-Verbrauch in Stuttgart?

LiegenschaftWohneinheitenJahresverbrauch typischSparvolumen Wechsel
Mehrfamilienhaus klein4–8 WE1.500–3.500 kWh150–400 €/Jahr
Mehrfamilienhaus mittel9–20 WE3.500–8.000 kWh400–900 €/Jahr
Mehrfamilienhaus groß21–50 WE8.000–20.000 kWh900–2.500 €/Jahr
Wohnanlage mit Tiefgarage30–80 WE15.000–40.000 kWh2.000–6.000 €/Jahr

Quelle: BerosCheck-Marktbeobachtung Stuttgart Mai 2026, basierend auf 100+ ausgewerteten Allgemeinstrom-Verträgen in den Regionen Stuttgart-Mitte, Vaihingen, Bad Cannstatt, Sindelfingen.

Allgemeinstrom-Wechsel: rechtliche Lage bei WEG und Mietshäusern

Hier wird's wichtig – und oft falsch verstanden:

WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft)

Der Verwalter ist nach § 27 WEG zur ordnungsmäßigen Verwaltung verpflichtet – dazu gehört der wirtschaftliche Abschluss von Versorgungsverträgen. Eine Eigentümerversammlung ist für den normalen Allgemeinstrom-Wechsel nicht erforderlich. Es genügt, wenn der Verwalter den Wechsel in der nächsten Versammlung im Tätigkeitsbericht erwähnt. Eine Ausnahme: mehrjährige Festpreisverträge (24+ Monate) – hier empfiehlt sich Transparenz vor Abschluss.

Mietshaus (Vermieter oder Verwalter)

Der Eigentümer (bzw. die beauftragte Verwaltung) entscheidet allein über den Allgemeinstrom-Anbieter. Mieter haben keinerlei Mitspracherecht. Die Kosten fließen in die Nebenkostenabrechnung – Mieter profitieren vom günstigeren Tarif, ohne mitreden zu dürfen.

Schritt für Schritt: Allgemeinstrom Stuttgart wechseln

  1. Jahresabrechnung heraussuchen (letzter Allgemeinstrom-Anbieter). Wichtig: Zählernummer, Kundennummer, Jahresverbrauch in kWh.
  2. Aktuelle Tarifkonditionen prüfen: Was zahlst du pro kWh? Was kostet der Grundpreis? Wann läuft der Vertrag?
  3. Tarifvergleich starten: für Allgemeinstrom unter 100.000 kWh meist SLP-Tarif (G0). Vergleich entweder online oder durch einen Energieberater.
  4. Neuen Anbieter wählen: mit 12 oder 24 Monaten Preisgarantie. Auf Kombinationen mit Bonus achten.
  5. Wechsel beantragen: der neue Anbieter kündigt automatisch beim alten. Dauer: 4–6 Wochen.
  6. Zählerstände dokumentieren: am Wechseltag (oder kurz davor) Zählerstand notieren und an den neuen Anbieter melden – damit es keine Doppel-Abrechnungen gibt.

Tarif-Tipps speziell für Allgemeinstrom

Häufiger Fehler: zu hoher Verbrauchsansatz

Im Grundversorger-Tarif wird oft mit pauschal angesetzten Verbrauchswerten gerechnet. Bei Allgemeinstrom mit LED-Beleuchtung (statt Glühbirne) und energieeffizientem Aufzug ist der tatsächliche Verbrauch oft 20–40 % niedriger als der angesetzte. Vor dem Wechsel: 12-Monats-Zählerstandsentwicklung prüfen, echten Verbrauch zugrunde legen. Das kann allein 100–300 € pro Jahr sparen, weil der Grundpreis dann niedriger angesetzt werden kann.

Fallbeispiel: 24-Wohneinheiten-Anlage in Stuttgart-Vaihingen

Eine WEG mit 24 Wohnungen, Tiefgarage und Aufzug in Stuttgart-Vaihingen verbrauchte 7.200 kWh Allgemeinstrom pro Jahr. Bisheriger Tarif: EnBW Grundversorgung, 31,4 ct/kWh + 14 € Grundpreis. Neue Konditionen nach Wechsel: 22,9 ct/kWh + 11 € Grundpreis, 24 Monate Preisgarantie. Jahresersparnis: 648 €. Über die 24 Monate kumuliert: 1.296 €. Diese Ersparnis fließt direkt in die Hausgeld-Reserven der WEG.

Häufige Fragen zum Allgemeinstrom-Wechsel

Brauche ich eine Vollmacht der Eigentümer?

Nein. Der Verwalter ist gemäß § 27 WEG zur ordnungsmäßigen Verwaltung berechtigt und verpflichtet. Allgemeinstrom-Verträge fallen darunter.

Was wenn ein Eigentümer den Wechsel ablehnt?

Bei Allgemeinstrom hat der einzelne Eigentümer kein Vetorecht – die Verwaltung entscheidet wirtschaftlich. Wenn die Verwaltung den Wechsel im Tätigkeitsbericht transparent darstellt, ist alles korrekt.

Muss ich den Wechsel an die Mieter kommunizieren?

Bei Mietshäusern: nicht zwingend. Die Allgemeinstromkosten erscheinen in der nächsten Nebenkostenabrechnung. Bei WEG: im nächsten Tätigkeitsbericht erwähnen.

Kann ich für mehrere WEG-Liegenschaften gleichzeitig wechseln?

Ja. Bei großen Hausverwaltungen lohnt ein Bündelwechsel über einen Energieberater, weil Anbieter ab gewissem Volumen zusätzliche Konditionen anbieten. Mehr dazu im Beitrag über Rahmenverträge.

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